Markenunabhängiges Chopper & Cruiser Forum für Motorrad Ausfahrten. Für die Schrauber ist ein Technikbereich im Motorrad Forum vorhanden. Motorrad Stammtisch in Franken / Bayern jeden 1. Samstag im Monat.
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Reifenbindung beim Motorrad
Zitat von Icke am 23. April 2024, 6:27 UhrIch habe Reifen drauf die es bei Kauf meiner Maschine nicht gab.
Da hab ich vom reifenhersteller einen Freigabeschein, den ich immer dabei habe .
Bisher hatte ich noch keine Probleme damit
Ich habe Reifen drauf die es bei Kauf meiner Maschine nicht gab.
Da hab ich vom reifenhersteller einen Freigabeschein, den ich immer dabei habe .
Bisher hatte ich noch keine Probleme damit
Zitat von mozarth am 25. April 2024, 6:54 UhrDas mit der Reifenbindung bzw. Freigabe ist doch Schmierentheater!
Das mit der Reifenbindung bzw. Freigabe ist doch Schmierentheater!
An der Spinne aus Eisen gab es immer was zu schweißen
Zitat von Thomas am 10. August 2024, 22:12 UhrIch war diese Woche bei der HU. Natürlich bestanden
Nur die Reifen waren ein Thema. (siehe Anhang) Ich habe den Prüfer auf mein Problem mit der eingetragenen Reifenfreigabe angesprochen. Der Prüfer hat dann gesagt, dass diese Freigaben sowieso hinfällig wären und alle Reifen ab DOT 2020 in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen. Also das heißt: wenn ich mir einen Pirelli montiere muss dieser eingetragen werden, kaufe ich ein Jahr später einen Avon muss dieser auch wieder eingetragen werden. Auch wenn die gleiche Größe verwendet wird. Ich verstehe das irgendwie nicht. Ich fahre diese Woche mal zum TÜV Süd, die haben mir für meine importierte Honda die deutschen Bescheinigungen für die Zulassungsstelle erstellt.
Ich habe dazu einen passenden Beitrag gefunden
https://www.youtube.com/watch?v=_qW2d_rZ5LM
Ich war diese Woche bei der HU. Natürlich bestanden Nur die Reifen waren ein Thema. (siehe Anhang) Ich habe den Prüfer auf mein Problem mit der eingetragenen Reifenfreigabe angesprochen. Der Prüfer hat dann gesagt, dass diese Freigaben sowieso hinfällig wären und alle Reifen ab DOT 2020 in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen. Also das heißt: wenn ich mir einen Pirelli montiere muss dieser eingetragen werden, kaufe ich ein Jahr später einen Avon muss dieser auch wieder eingetragen werden. Auch wenn die gleiche Größe verwendet wird. Ich verstehe das irgendwie nicht. Ich fahre diese Woche mal zum TÜV Süd, die haben mir für meine importierte Honda die deutschen Bescheinigungen für die Zulassungsstelle erstellt.
Ich habe dazu einen passenden Beitrag gefunden
Zitat von Icke am 11. August 2024, 8:11 UhrHi Thomas. Mir wird gerade schlecht. Bei diesem Irrsinn könnte ich echt kotzen. Ich hab jetzt mal in meinen Papieren geschaut.
da steht keine Reifenbindung drin. Heißt das für mich . Glück gehabt?
Hi Thomas. Mir wird gerade schlecht. Bei diesem Irrsinn könnte ich echt kotzen. Ich hab jetzt mal in meinen Papieren geschaut.
da steht keine Reifenbindung drin. Heißt das für mich . Glück gehabt?
Zitat von Holli am 11. August 2024, 14:14 UhrZu dem Thema habe ich einen Artikelt der Motorrad- News, aus dem ich hier zitiere:
1. "Seit 2019 ist in D die Reifenbindung für Motorräder mit EU- Zulassung aufgehoben. Das bringt sehr große Vorteile, seitdem darf man jeden gewünschten Reifen in der richtigen Bauart, Dimension, Lastindex und Geschwindigkeitsklasse aufziehen."
2. "Das Gesetzesblatt bezieht sich nur auf EU- Maschinen in "unverändertem Originalzustand". Womit die Diskussion eröffnet ist, wo ein Umbau beginnt."
3. "Ältere Motorräder- mit nationaler Zulassung nach StVZO- unterliegen generell weiterhin der Reifenbindung." Anm.: EU- Zulassung seit 2000 eingeführt.
Da dieser Artikel ein Copyright der Zeitschrift Motorrad- News besitzt, veröffentliche ich diesen hier nicht. Ich habe den Artikel als pdf und kann ihn über PN weiterleiten. Bitte mich ansprechen.
Zu dem Thema habe ich einen Artikelt der Motorrad- News, aus dem ich hier zitiere:
1. "Seit 2019 ist in D die Reifenbindung für Motorräder mit EU- Zulassung aufgehoben. Das bringt sehr große Vorteile, seitdem darf man jeden gewünschten Reifen in der richtigen Bauart, Dimension, Lastindex und Geschwindigkeitsklasse aufziehen."
2. "Das Gesetzesblatt bezieht sich nur auf EU- Maschinen in "unverändertem Originalzustand". Womit die Diskussion eröffnet ist, wo ein Umbau beginnt."
3. "Ältere Motorräder- mit nationaler Zulassung nach StVZO- unterliegen generell weiterhin der Reifenbindung." Anm.: EU- Zulassung seit 2000 eingeführt.
Da dieser Artikel ein Copyright der Zeitschrift Motorrad- News besitzt, veröffentliche ich diesen hier nicht. Ich habe den Artikel als pdf und kann ihn über PN weiterleiten. Bitte mich ansprechen.
Bis demnächst
Stefan
Zitat von Icke am 11. August 2024, 16:02 UhrHolly. Jetzt wo du es schreibst. Ich erinnere mich das mir der Reifenhändler genau das letztes Jahr sagte. Das meine ein EU Motorrad ist und ich damit keinerlei Reifenbindung habe. Also. Doch Glück gehabt
Holly. Jetzt wo du es schreibst. Ich erinnere mich das mir der Reifenhändler genau das letztes Jahr sagte. Das meine ein EU Motorrad ist und ich damit keinerlei Reifenbindung habe. Also. Doch Glück gehabt
Zitat von Bavaria01 am 12. August 2024, 8:15 UhrGuten Morgen,
und wie stelle ich fest, ob meine Maschine eine EU-Zulassung hat?
Servus
Bavaria01
Guten Morgen,
und wie stelle ich fest, ob meine Maschine eine EU-Zulassung hat?
Servus
Bavaria01
Zitat von Icke am 12. August 2024, 9:32 UhrWen ich es richtig verstanden habe. Im Schein Pkt : K
Ist bei mir eine lange Nummer beginnend mit e4.....
Wobei e für EU steht
Wen ich es richtig verstanden habe. Im Schein Pkt : K
Ist bei mir eine lange Nummer beginnend mit e4.....
Wobei e für EU steht
Zitat von WaldiScout am 12. August 2024, 10:24 UhrHabe vor 4 Tagen auch wieder TÜV gemacht (ohne Mängel, wie immer halt...).
Da hat der TÜV Süd nichts von den AVON Reifen wissen wollen, meine ist BJ 1995 und nach STVO zugelassen, bei meiner ist auch eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen,
aber alle TÜVer (TÜV Süd, DEKRA und GTÜ) haben mir bisher gesagt:
Solange alle technischen Daten der aufgezogenen Reifen gleich oder besser sind, als die technischen Daten der Original freigegeben Reifen, spielt der Hersteller und Typ der Reifen keine Rolle und man darf sie fahren !
Habe vor 4 Tagen auch wieder TÜV gemacht (ohne Mängel, wie immer halt...).
Da hat der TÜV Süd nichts von den AVON Reifen wissen wollen, meine ist BJ 1995 und nach STVO zugelassen, bei meiner ist auch eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen,
aber alle TÜVer (TÜV Süd, DEKRA und GTÜ) haben mir bisher gesagt:
Solange alle technischen Daten der aufgezogenen Reifen gleich oder besser sind, als die technischen Daten der Original freigegeben Reifen, spielt der Hersteller und Typ der Reifen keine Rolle und man darf sie fahren !
Zitat von Thomas am 12. August 2024, 22:05 UhrWenn ich einfach die passenden Reifen ( Größe, Index, Traglast etc. wie eingetragen) montieren kann, wäre ja alles okay. Aber jeden Reifen extra bei der Prüfstelle testen und eintragen zu lassen wäre ja viel zu umständlich. Naja, bei der deutschen Bürokratie ist alles denkbar und möglich. Jedenfalls hat mir der Dekra Mann genau das neulich prophezeit.
Wenn ich einfach die passenden Reifen ( Größe, Index, Traglast etc. wie eingetragen) montieren kann, wäre ja alles okay. Aber jeden Reifen extra bei der Prüfstelle testen und eintragen zu lassen wäre ja viel zu umständlich. Naja, bei der deutschen Bürokratie ist alles denkbar und möglich. Jedenfalls hat mir der Dekra Mann genau das neulich prophezeit.
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