Markenunabhängiges Chopper & Cruiser Forum für Motorrad Ausfahrten. Für die Schrauber ist ein Technikbereich im Motorrad Forum vorhanden. Motorrad Stammtisch in Franken / Bayern jeden 1. Samstag im Monat.
Letzte Foren Beiträge
Veranstaltungen
- Bikertermine als Liste
- 01.05.2025 PlanB Season-Opening Grödel
- 03.05.2025 Chopper Motorrad Stammtisch Buttenheim
- 16.05.2025 - 18.05.2025 Stammtisch West Dumicke
- 29.05.2025 - 01.06.2025 XIX Jahrestreffen der VN Biker Bertsdorf-Hörnitz
- 06.06.2025 - 09.06.2025 Pfingsten 2025 im Haseltal Dillstädt
- 07.06.2025 Chopper Motorrad Stammtisch Buttenheim
Müdigkeit
Zitat von Hygge am 6. April 2025, 9:07 Uhr... zur Ehrenrettung der Ärzte, ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass sinngemäß heißt: Sie müssen Erkrankungen die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können, wie Säuchen etc. melden müssen. Klar wo fängt die Gefährdung an und wo hört sie auf. Nur weil man nach einem harten Arbeitstag müde ist, ist man ja nicht automatsch einen Gefahr für den Straßenverkehr.
... zur Ehrenrettung der Ärzte, ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass sinngemäß heißt: Sie müssen Erkrankungen die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen können, wie Säuchen etc. melden müssen. Klar wo fängt die Gefährdung an und wo hört sie auf. Nur weil man nach einem harten Arbeitstag müde ist, ist man ja nicht automatsch einen Gefahr für den Straßenverkehr.
Zitat von Wolle am 6. April 2025, 11:07 UhrZitat von Jonny am 6. April 2025, 7:22 UhrZitat von Holli am 5. April 2025, 10:20 UhrZ U R I N F O :
Ich war vergangene Woche beim Arzt und klagte über erhöhte Müdigkeit. In diesem Zusammenhang fragte er auch, ob ich auch Probleme zwecks Müdigkeit im Straßenverkehr hatte. Er gab an, dass er dies melden müsse, wenn es diesbezüglich schon zu Einschränkungen (z.B. Sekundenschlaf) kam.
Passt bitte auf, was ihr bzgl. Müdigkeit euren behandelnden Ärzten so mitteilt.
Hatte ne Zeitlang Probleme mit Schwindel, das erste was mein Arzt meinte, eigentlich müsste ich das melden und dann dürfte ich nichts mehr fahren.
Ich habe zum Glück einen guten Doc, bin aber mit Aussagen solcher Art sehr Vorsichtig geworden.
@wolle
Bin auch schon nach der N8schicht mit dem Auto über einen Graben gesprungen und zum Glück auf einer Wiese zum bremsen gekommen.
Die wollen doch das wir bis zum umfallen arbeiten…und dann sowas ?
Noch besser der Vorschlag von einigen Politikern, dass man ab 65J eine regelmäßige Fahrprüfung machen muss ?
Ich frag mich, falls ich jetzt gesundheitlich nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bin und deshalb nicht zur Arbeit kann, bekomm ich dann sofort Rente ? ?
Zitat von Jonny am 6. April 2025, 7:22 UhrZitat von Holli am 5. April 2025, 10:20 UhrZ U R I N F O :
Ich war vergangene Woche beim Arzt und klagte über erhöhte Müdigkeit. In diesem Zusammenhang fragte er auch, ob ich auch Probleme zwecks Müdigkeit im Straßenverkehr hatte. Er gab an, dass er dies melden müsse, wenn es diesbezüglich schon zu Einschränkungen (z.B. Sekundenschlaf) kam.
Passt bitte auf, was ihr bzgl. Müdigkeit euren behandelnden Ärzten so mitteilt.
Hatte ne Zeitlang Probleme mit Schwindel, das erste was mein Arzt meinte, eigentlich müsste ich das melden und dann dürfte ich nichts mehr fahren.
Ich habe zum Glück einen guten Doc, bin aber mit Aussagen solcher Art sehr Vorsichtig geworden.
Bin auch schon nach der N8schicht mit dem Auto über einen Graben gesprungen und zum Glück auf einer Wiese zum bremsen gekommen.
Die wollen doch das wir bis zum umfallen arbeiten…und dann sowas ?
Noch besser der Vorschlag von einigen Politikern, dass man ab 65J eine regelmäßige Fahrprüfung machen muss ?
Ich frag mich, falls ich jetzt gesundheitlich nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bin und deshalb nicht zur Arbeit kann, bekomm ich dann sofort Rente ? ?
Zitat von Jonny am 7. April 2025, 7:05 UhrMein Doc meinte:
Stell dir vor , du fährst mit deinem Auto durch die Stadt und bekommst einen Anfall oder schläfst kurz ein und fährst in eine Gruppe Schulkinder die gerade einen Ausflug machen ...
Ich kann ihn schon gut verstehen ...
Mein Doc meinte:
Stell dir vor , du fährst mit deinem Auto durch die Stadt und bekommst einen Anfall oder schläfst kurz ein und fährst in eine Gruppe Schulkinder die gerade einen Ausflug machen ...
Ich kann ihn schon gut verstehen ...
Zitat von 69bruno am 7. April 2025, 8:34 UhrDie Natur der Ärzte ist halt so gestrickt, dass sie immer mit dem schlimmsten Effekt eine Änderung/Mitwirkung erzielen wollen.
Schaut Euch doch nur an was wir alles aus ärztlicher Sicht sein lassen sollten.... da kann man dann auch ins Kloster. Ich weiß gar nicht mehr welcher Stoff nicht krebserregend oder fördernd ist, welche Substanzen nicht Venen zusetzen oder Bluthochdruck erzeugen....
Wenn dann jemand kommt der sagt er ist ständig müde, dann wedelt man mit dem Lappen und stellt ihn in Frage. Schon ist der Patient bereit sich behandeln zu lassen und die Vitamin B12 Sprint-Kur selbst zu zahlen.
Die Natur der Ärzte ist halt so gestrickt, dass sie immer mit dem schlimmsten Effekt eine Änderung/Mitwirkung erzielen wollen.
Schaut Euch doch nur an was wir alles aus ärztlicher Sicht sein lassen sollten.... da kann man dann auch ins Kloster. Ich weiß gar nicht mehr welcher Stoff nicht krebserregend oder fördernd ist, welche Substanzen nicht Venen zusetzen oder Bluthochdruck erzeugen....
Wenn dann jemand kommt der sagt er ist ständig müde, dann wedelt man mit dem Lappen und stellt ihn in Frage. Schon ist der Patient bereit sich behandeln zu lassen und die Vitamin B12 Sprint-Kur selbst zu zahlen.
Zitat von Wolle am 7. April 2025, 11:29 Uhr@jonny wenn ich zum Arzt meines Vertrauens geh und (wie du schreibst) über Schwindel klage, soll er mir schnell bei dem Problem helfen und es nicht gleich melden, damit meine Fahrerlaubnis entzogen wird.
Sorry aber ich hätte da kein Verständnis dafür, und ich glaub, wenn es bei dir so gekommen wäre, du bestimmt auch nicht.
Es würde doch keiner mehr wegen Schwindel, Müdigkeit ... zum Arzt gehen.
Das kann’s nicht sein oder.
Zum Glück gibt es auch Ärzte die anders ticken.
@jonny wenn ich zum Arzt meines Vertrauens geh und (wie du schreibst) über Schwindel klage, soll er mir schnell bei dem Problem helfen und es nicht gleich melden, damit meine Fahrerlaubnis entzogen wird.
Sorry aber ich hätte da kein Verständnis dafür, und ich glaub, wenn es bei dir so gekommen wäre, du bestimmt auch nicht.
Es würde doch keiner mehr wegen Schwindel, Müdigkeit ... zum Arzt gehen.
Das kann’s nicht sein oder.
Zum Glück gibt es auch Ärzte die anders ticken.
Zitat von Dany am 7. April 2025, 13:47 UhrDas sehe ich ähnlich.
Ich sollte über solche Sachen mit meinem Arzt reden können, ohne direkt Konsequenzen fürchten zu müssen.
Wenn mit Medikamenten und / oder Therapien nichts erreicht werden konnte und diese Beeinträchtigungen so gravierend wären, dass ich meine und die Sicherheit anderer gefährden würde, würde ich den Führerschein auch freiwillig abgeben.
Aber eigentlich ging es ja um eine, im Schockzustand, getätigte Aussage zu einem Polizisten... und ob diese Aussage tatsächlich ausschlaggebend in einem Verfahren sein sollte.
Das sehe ich ähnlich.
Ich sollte über solche Sachen mit meinem Arzt reden können, ohne direkt Konsequenzen fürchten zu müssen.
Wenn mit Medikamenten und / oder Therapien nichts erreicht werden konnte und diese Beeinträchtigungen so gravierend wären, dass ich meine und die Sicherheit anderer gefährden würde, würde ich den Führerschein auch freiwillig abgeben.
Aber eigentlich ging es ja um eine, im Schockzustand, getätigte Aussage zu einem Polizisten... und ob diese Aussage tatsächlich ausschlaggebend in einem Verfahren sein sollte.
Dany
Zitat von Hygge am 8. April 2025, 8:58 Uhr,,, ich glaube die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte.
Einerseits darf das Vertrauen in den Arzt, und auch dessen ärztliche Verschwiegenheit nicht erschüttert werden!
Nur weil jemand über Müdigkeit klagt kann daraus nicht sofort ein Meldung an das zuständige Amt erfolgen.
Andererseits sollten wie als Patienten auch soviel Vertrauen in unseren Arzt haben, dass wie ihm glauben dass man ggf.
eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen.
,,, ich glaube die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte.
Einerseits darf das Vertrauen in den Arzt, und auch dessen ärztliche Verschwiegenheit nicht erschüttert werden!
Nur weil jemand über Müdigkeit klagt kann daraus nicht sofort ein Meldung an das zuständige Amt erfolgen.
Andererseits sollten wie als Patienten auch soviel Vertrauen in unseren Arzt haben, dass wie ihm glauben dass man ggf.
eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen.
Zitat von Canello am 9. April 2025, 11:34 UhrDas Thema habe ich täglich mehrfach. Einerseits mache ich regelmäßig Fahrtauglichkeitsbegutachtungen. Andererseits ist ein relativ großer Teil meiner Patienten juristisch gesehen nicht mehr fahrtauglich. Zunächst gilt hier immer die Schweigepflicht als oberstes Gebot. Ich muss ihn aber möglichtst eindringlich darauf hinweisen, dazu bin ich verpflichtet.
Wenn ich zu der Überzeugung komme, dass dieser Mensch eine Gefahr für sich und andere darstellt, wenn er ein Kraftfahrzeug führt und er zusätzlich keine Einsicht zeigt, dann bin ich verpflichtet, das zu melden. Da ist natürlich ein Stück Ermessenssache und juristische Grauzone dabei. Da ich aber niemanden, insbesodere weder meine Familie, noch mich selbst als Opfer eines nicht fahrtauglichen Sturkopfes erleben möchte, überlege ich sehr genau, ob derjenige noch für den Straßenverkehr geeignet erscheint.
Zum Thema Müdigkeit: wenn ich alle paar Jehre meinen Bus&LKW-Schein verlängern lasse, muss ich einen ausführlichen Ermüdungs- und Konzentrationstest machen. Sekundenschlaf ist tatsächlich eine nicht zu unterschätzende Unfallursache. Also: wenn man betroffen ist, dann lieber ausführlich abklären und auch eine Schlafdiagnostik machen lassen. Wenn man diesbezüglich zur weiteren Diagnostik und ggf Therapie bereit ist, wird auch kein vernünftiger Arzt gleich eine Meldung erstatten. Wenn man sich aber weigert, es abklären zu lassen oder nötige Behandlung ablehnt, dann ist die Meldung durchaus angebracht.
Das Thema habe ich täglich mehrfach. Einerseits mache ich regelmäßig Fahrtauglichkeitsbegutachtungen. Andererseits ist ein relativ großer Teil meiner Patienten juristisch gesehen nicht mehr fahrtauglich. Zunächst gilt hier immer die Schweigepflicht als oberstes Gebot. Ich muss ihn aber möglichtst eindringlich darauf hinweisen, dazu bin ich verpflichtet.
Wenn ich zu der Überzeugung komme, dass dieser Mensch eine Gefahr für sich und andere darstellt, wenn er ein Kraftfahrzeug führt und er zusätzlich keine Einsicht zeigt, dann bin ich verpflichtet, das zu melden. Da ist natürlich ein Stück Ermessenssache und juristische Grauzone dabei. Da ich aber niemanden, insbesodere weder meine Familie, noch mich selbst als Opfer eines nicht fahrtauglichen Sturkopfes erleben möchte, überlege ich sehr genau, ob derjenige noch für den Straßenverkehr geeignet erscheint.
Zum Thema Müdigkeit: wenn ich alle paar Jehre meinen Bus&LKW-Schein verlängern lasse, muss ich einen ausführlichen Ermüdungs- und Konzentrationstest machen. Sekundenschlaf ist tatsächlich eine nicht zu unterschätzende Unfallursache. Also: wenn man betroffen ist, dann lieber ausführlich abklären und auch eine Schlafdiagnostik machen lassen. Wenn man diesbezüglich zur weiteren Diagnostik und ggf Therapie bereit ist, wird auch kein vernünftiger Arzt gleich eine Meldung erstatten. Wenn man sich aber weigert, es abklären zu lassen oder nötige Behandlung ablehnt, dann ist die Meldung durchaus angebracht.
Zitat von Poessi am 9. April 2025, 12:37 UhrDa steht etwas über ärztliche Schweigepflicht.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/aerztliche-schweigepflicht-wann-aerzte-auskunft-erteilen-duerfen-und-wann-nicht-0c22601a-1cb2-4b5c-9606-720b72b804d3
Da steht etwas über ärztliche Schweigepflicht.
Servus aus Upo in der Oberpfalz Ernst
Zitat von Canello am 9. April 2025, 13:00 UhrZitat von Poessi am 9. April 2025, 12:37 UhrDa steht etwas über ärztliche Schweigepflicht.
Da geht es aber nur um Anfragen zu Befunden. Also wann darf Auskunft erteilt werden. Nicht enthalten ist die Frage, wann der Arzt von sich aus aktiv die Schweigepflicht brechen darf/muss.
Zitat von Poessi am 9. April 2025, 12:37 UhrDa steht etwas über ärztliche Schweigepflicht.
Da geht es aber nur um Anfragen zu Befunden. Also wann darf Auskunft erteilt werden. Nicht enthalten ist die Frage, wann der Arzt von sich aus aktiv die Schweigepflicht brechen darf/muss.
Bikersuche im Cruiser Forum (Nur sichbar, wenn du im Chopper-Motorrad Forum angemeldet bist)